A recording of this webinar is available.

Arbeits- und Verbraucherrecht
In Privatrecht in der COVID-19-(Wirtschafts-)Krise > Privatrecht in der COVID-19-(Wirtschafts-)Krise
- Location: Live webinar
- Video price: for free inkl. 20% MwSt
- Video duration: 1 hour and 41 minutes
- Language: German
- Does my computer meet all the requirements?
1. NEUES ARBEITSRECHT IN DER COVID-19-KRISE?
Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Bakk. phil.
(JKU Linz)
* § 1155 ABGB NEU Anspruch auf Entgeltfortzahlung
* Betretungsverbot: Höhere Gewalt versus Grund auf Seiten des Dienstgebers
* Das Verhältnis von ABGB, EpidemieG und ASVG
* Verbrauch von Urlaubs- und Zeitguthaben
* Abbau durch einseitige Anordnung und/oder Betriebsvereinbarung?
Der Vortrag beschäftigt sich mit ausgewählten Problemstellungen der COVID-19-Gesetzgebung im Arbeitsrecht, die tatsächliche oder vermeintliche Schutzlücken schließen soll. Strittig war vor allem, ob Arbeitnehmer*innen während des verordneten Betretungsverbots einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Handelt es sich um einen Fall höherer Gewalt und wurde der Vergütungsanspruch der Arbeitnehmer*innen nach dem Epidemiegesetz außer Kraft gesetzt? Eine Neufassung des § 1155 ABGB sollte Klarheit schaffen. Gleichzeitig wurde auch der Verbrauch von Urlaubs- und Zeitguthaben während der COVID-19-Krise neu geregelt. Der Gesetzgeber hat damit freilich Grundsatzfragen des Arbeitsrechts aufgeworfen. Diese zu analysieren und Bruchlinien zum bisherigen Regelungssystem zu identifizieren, ist Ziel des Vortrags.
---------------------------------------------------
2. VERBRAUCHERRECHT
Univ.-Prof.in Dr.in Brigitta Zöchling-Jud
(Universität Wien)
* Reiserecht Individualreise und Pauschalreise
* Rechte der Verbraucher bei Nichterfüllung von Dauerschuldverträgen durch Unternehmer
* Maßnahmen zur Abhilfe von Zahlungsschwierigkeiten für Verbraucher
Auch wenn das Verbrauchervertragsrecht nicht im Mittelpunkt der COVID-19-Gesetzgebung steht, haben die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise selbstverständlich auch Auswirkungen auf (typische) Verbraucherverträge. Dies gilt beispielsweise für das Reisevertragsrecht, aber auch für zahlreiche Dauerschuldverhältnisse, wie etwa Fitnessstudioverträge. Hinzu kommen Sondernormen, die Verbrauchern, die durch die Corona-Krise in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt und daher nicht in der Lage sind, ihre laufenden Kosten zu decken (Miete, Strom, Kreditrückzahlungen), helfen sollen.